Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist, neben der privaten Haftpflichtversicherung, die wichtigste Versicherung überhaupt. Wenn Körper oder Geist von Erwerbstätigen nicht mehr ihren Dienst erfüllen wollen, so ist man äußerst häufig auf die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung angewiesen.

Angestellte

Angestellten drohen hohe Versorgungslücken, wegen geringer und schwer zu erreichenden Leistungen von Seiten der gesetzlichen Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente). Außerdem müssen erst entsprechende Mitgliedschaft-und Pflichtbeitragszeiten erfüllt werden, bevor überhaupt ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bestehen kann.

Freiberufler

Haben zwar teilweise Leistungen aus einem berufsständischen Versorgungswerk zu erwarten (zum Beispiel Ärzte, Anwälte, Zahnärzte), aber diese reichen oft nicht aus und haben ebenfalls „eigenartige“ Leistungsvoraussetzungen.

Selbstständige

Selbständige (Gewerbetreibende) und beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (von Kapitalgesellschaften wie der GmbH) haben im Regelfall die Einkommenssicherung privat zu gestalten, da keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen.

Landwirte

Landwirte gelten zwar als selbstständige, aber haben einen kleinen Anspruch (nach Erfüllung der Mindestvoraussetzungen) an die landwirtschaftlichen Alterskassen im Falle einer Erwerbsminderung, aufgrund der Tatsache dass Landwirte in der landwirtschaftlichen Alterskassen und in der landwirtschaftlichen Krankenkasse pflichtversichert sind. Auch hier bestehen harte Bedingungen für die Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen-Erwerbsminderungsrente.

Studenten

Studenten sind lediglich in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert (sofern kein Verzicht ausgeübt wurde, weil die Eltern zum Beispiel Beihilfeberechtigte Beamte sind). Für die Einkommenssicherung bestehen keine gesetzlichen Versorgungsgrundlagen. Gute Argumente für den vorzeitigen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung schon während der Studienzeiten sind:

  • junges Eintrittsalter (mit hoffentlich gutem gesundheitlichen Voraussetzungen)
  • häufig schon Einstufung in gute Berufsgruppen (entscheidend für die Prämienkalkulation)
  • Deckung des langzeitlichen Erwerbsausfallrisikos in jungen Jahren

Schüler

Häufig herrscht die Meinung vor, dass eine Unfallversicherung ein ausreichendes Instrument der Absicherung von Kindern und Jugendlichen ist. Dem ist nicht so. Eine Unfallversicherung sichert weitestgehend nur Invalidität ab, welche durch den allgemeinen Unfallbegriff entsteht. Ein Unfall liegt dann vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Es gibt keine Erhebung wonach andere Gesetzmäßigkeiten für Kinder gelten, was die proportionalen Quoten bei den Invaliditätsursachen im Verhältnis zu Erwachsenen angeht. Eine Unfallversicherung nützt also beispielsweise nichts bei jahrelanger Behandlung wegen Leukämie oder einer Behandlung in der psychologischen Klinik.

Beamte

Die Regelungen für die Beamten können teilweise etwas abweichend ausfallen, was von dem Status (zum Beispiel Beamter auf Widerruf bzw. Beamte auf Lebenszeit) bzw. dem jeweiligen Dienstherrn abhängt (zum Beispiel Bundesbeamte im Verhältnis zu Beamten bestimmter Länder).

Beamte auf Widerruf:

Regelmäßig handelt es sich bei diesem Status um die sogenannten Anwärter (auch Ausbildung), welche teilweise auch als Referendar bezeichnet werden (insbesondere im Lehramt). Ein Anspruch auf eine Versorgung wegen so genannter Dienstunfähigkeit besteht während der Zeit in diesem Status nicht. Bei einer festgestellten Dienstunfähigkeit wird der Beamte auf Widerruf wegen Dienstunfähigkeit entlassen, und es wird eine Nachversicherung bei der gesetzlichen Rentenversicherung bei Ausscheiden vorgenommen. Dabei gelten dann auch die für Erwerbsminderungsrente gültigen Regelungen (mit den gleichen Prämissen in Sachen Mitgliedschaft und Beitragszeiträume, welche für Angestellte gelten).

Beamte auf Probe:

Beamte werden nach Erreichen ihrer Ausbildung Ziele im Regelfall als Beamte auf Probe übernommen. Vor dem Erreichen des Status des Beamten auf Lebenszeit, hatte Beamte auf Probe die gleichen Mechanismen bei Dienstunfähigkeit zu warten wieder Beamte auf Widerruf. Er wird nicht wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt (wie zum Beispiel der Beamte auf Lebenszeit) sondern wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen. Danach wird der ebenfalls in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Beamte auf Lebenszeit:

Erst mit diesem Status profitiert der Beamte umfassend von der allgemeinen Regelung zur Dienstunfähigkeit, welche das Beamtenrecht vorsieht.

Beamte auf Zeit/Zeitsoldaten könnte man in erster Linie vergleichen mit der Situation von Beamten auf Probe.

Für Ehrenbeamte und politische Beamte gibt es wiederum eigene, relativ komplexe, Regeln.

Wie erfolgt die Produktauswahl?

Der Versicherungsmakler recherchiert fortlaufend den Markt der Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen. Hierzu nutzt er die Fachpresse, Ratingagenturen und den Austausch mit Berufskollegen. Er hat auf die besonderen Notwendigkeiten bestimmter Berufsgruppen (zum Beispiel Beamter) mit entsprechenden Lösungen zu reagieren.

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