Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung (PKV) ist das ältere der beiden Krankenversicherungssysteme (private Krankenversicherung und gesetzliche Krankenkassen). Schon im Jahr 1843 wird der Vorläufer der  heute noch tätigen universa Krankenversicherung a.G. in Nürnberg, also schon viele Jahre vor der durch Reichskanzler Bismarck eingeführten Sozialversicherung, begründet.

Warum sollte man sich in der PKV versichern?

Zunächst sollte man zwischen privater Vollversicherung (substitutive private Krankenversicherung) und Private Krankenzusatzversicherung unterscheiden. Für bestimmte privatärztliche Leistung muss man das gesetzliche System (GKV) nicht zwingend verlassen.

In der GKV-Vollversicherung versichern können sich selbstständige (es gibt Ausnahmen) und Angestellte, welcher ein Einkommen oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze der GKV (aus abhängiger Beschäftigung) erzielen.

Für Beamte gibt es Gesundheitsleistungen in Form von Beihilfe oder Heilfürsorge. Bei Beihilfeberechtigung ist der Abschluss einer privaten Beihilferestkostenversicherung inzwischen verpflichtend. Ebenso besteht die Pflicht zum Abschluss der Pflegepflichtversicherung für Beihilfeberechtigte und Heilfürsorgeberechtigte.

Einzelheiten zur privaten Krankenvollversicherung

Wer muss sich versichern?
Wer ist von der Versicherungspflicht befreit?
Was ist zu beachten?
Wie kann ich meine Krankenversicherung wechseln?

Wer muss sich versichern?

In Deutschland gilt für alle Bürger eine Versicherungspflicht zur Krankenversicherung. Die Versicherung in der privaten Krankenkasse bietet dabei verschiedene Vorteile gegenüber der gesetzlichen Versicherung.

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Wer ist von der Versicherungspflicht befreit?

  • Selbständige und Freiberufler sind nicht versicherungspflichtig
  • Angestellte, die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen, sind von der Versicherungspflicht befreit
  • Beamten und Beamtenanwärtern erhalten vom Staat freie Heilfürsorge oder Beihilfe. Allerdings werden nicht alle Kosten übernommen. Viele Gesellschaften bieten hierfür spezielle Beihilfeergänzungstarife an
  • Soldaten wird freie Heilfürsorge gewährt und sie sind daher von der Versicherungspflicht befreit
  • Studenten können sich innerhalb von drei Monaten nach der Einschreibung zum Studium von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen

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Was ist zu beachten?

Wie bei jeder anderen Versicherung gibt es verschiedene Faktoren, die vor einem Abschluss zu berücksichtigen sind.

  • Beitrag
    Mit einer privaten Krankenversicherung kann viel Geld gespart werden. Je nach gewählter Leistung unterscheiden sich die entsprechenden Prämien. Ehepartner und Kinder können ebenfalls mitversichert werden.
  • Leistung
    In der privaten Krankenversicherung kann der Versicherungsschutz flexibel angepasst werden. Die Leistung unterscheiden sich je nach Anbieter und umfassen oftmals mehr als die gesetzlichen Krankenkassen bieten können.

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Wie kann ich meine Krankenversicherung wechseln?

  • Gesetzliche Krankenversicherung
    Nach einer Beitragserhöhung besteht vier Wochen lang ein Sonderkündigungsrecht für alle Mitglieder. Sie können zu einem anderen Anbieter wechseln und Zusatzversicherungen bei einem privaten Krankenversicherer abschließen. So können die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ergänzt werden.

Freiwillig Versicherte können unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung wechseln. Zwei Monate nach Ende des Kündigungsmonats kann der Versicherte in die neue Kasse eintreten.

  • Private Krankenversicherung
    Die Kündigungsfristen unterscheiden sich je dem gewählten Tarif. In den meisten Fällen muss drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.

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