Berufsunfähigkeitsabsicherung für Schüler und Studenten

Aus vielen Gesprächen der Vergangenheit kristallisiert sich regelmäßig die Frage meiner Gesprächsteilnehmer „Warum?“ als der große Favorit unter den Fragen heraus. Warum sollte man das Thema jetzt schon, in so jungen Jahren, in Angriff nehmen? Ist das denn sinnvoll? Ist Schüler oder Student ein Beruf? Gibt es Vorteile, wenn man schon während der Schulausbildung oder spätestens im Studium einen solchen Abschluss tätigt?

Ganz klar, ohne eine ausreichende Vorstellungskraft, dass leider auch den recht jungen Menschen negative Verläufe von Geist und Körper „passieren“, wird die standardmäßige rosarote Brille gewinnen. Keine Mutter und kein Vater möchte es grundsätzlich wahrhaben, dass das eigene Kind von einer Negativentwicklung betroffen sein könnte. Richtig ist dabei, dass junge Menschen statistisch zumindest häufiger „noch“ gesund sind. Damit ermittelt man auch schon den ersten Vorteil für eine frühzeitige Absicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit. Aus meiner täglichen Arbeit in nun fast 20 Jahren Personenversicherungsvermittlung kann ich sagen: „Nicht jeder bekommt mehr den Vertrag, den er sich wünscht“. Schon bekommt die alte Binsenweisheit, dass der frühe Vogel den Wurm fängt, eine tragende Bedeutung.

Kommen wir zum „Warum?“:

  • Sie können nicht kontrollieren ob etwas geschieht, dass einen späteren Abschluss eines solchen Vertrages erschwert!
  • Sie können nicht kontrollieren, wann etwas geschieht, dass einen späteren Abschluss eines solchen Vertrages erschwert!
  • Ein Mensch wird nie wieder jünger sein als im heutigen Tag! Schüler der Oberstufe haben meist schon eine dauerhaft besonders vorteilhafte Berufsgruppeneinstufung. Ein späterer Berufswechsel ist im Regelfall nicht meldepflichtig.

Auch durch gesunde Ernährung und andere vorsichtige Weisen der Lebensführung können wir nur bedingt unseren Gesundheitszustand endgültig kontrollieren. Die äußeren Umstände und Lebenssituationen werden sich stets ändern.

Was waren noch mal allgemeine Gründe für die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Gesetzliche Schutz reicht vorne und hinten nicht. Denn der Staat hat die Ansprüche für alle (Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung) nach 1960 Geborenen drastisch gekürzt. Sie bekommen – wenn überhaupt – nur noch die sogenannte Erwerbsminderungsrente, die zum Leben meist nicht ausreicht. Viele Freiberufler und gewerblich selbstständige Personen erwerben gar  keinerlei Schutz durch Invaliditäts-Leistungen von öffentlichen Trägern. Einzelne Freiberufler-Gruppen (zum Beispiel niedergelassene Ärzte, Anwälte, Steuerberater) erwerben, ebenfalls nicht ausreichende, Ansprüche bei sogenannten berufsständischen Versorgungswerken.

Statistisch erreichen ca. 25 % der berufstätigen Personen das gesetzliche Rentenalter nur im Zustand der Berufsunfähigkeit. D.h. es gehen damit zuvor erhebliche Einbußen für die eigene Kapitalbildung und Altersversorgung ebenfalls einher. Rechnen Sie entfallende Lohnsummen einfach mal mit dem Taschenrechner durch. Das ganze vielleicht noch mit einem Steigerungssatz von 2 oder 3 % (Gehaltsdynamisierung), und es entstehen hohe 6-stellinge, aber meist 7-stellige Summen in Euro. Das ist der Wert einer Arbeitskraft in jungen Jahren. Schnell sind Sie mal bei deutlich mehr als 1 Mio. Euro angekommen. Da Sie nicht wissen, wann ein Ereignis eintritt, heißt das Motto: „So früh wie möglich absichern!“

Wie viel muss ich denn absichern?

Die Frage ist zwar berechtigt, sollte aber eher lauten: „Wie viel kann ich denn absichern?“ Denn die infrage kommenden Versicherer bieten leider nur überschaubare Rentenhöhen, insbesondere in den jungen Jahren an (Gruppe der 5 bis 9-jährigen Schüler). In der gymnasialen Oberstufe oder im Studium, sind dann auch schnell mal bis zu 1500 € Monatsrente bei bestimmten Anbietern machbar. Das ganze in Kombination mit Leistungsanpassungen, und den damit verbundenen Beitragsanpassungen, auch Dynamik genannt. Dazu noch eine sogenannte garantierte Berufsunfähigkeits-Leistungsfall-Dynamik, welche die erreichte versicherte Rente im Leistungsfall um den garantierten vereinbarten Prozentsatz von Leistungsjahr zu Leistungsjahr nach oben schiebt, zuzüglich zu den überschussabhängigen Erhöhungen eines solchen Vertrages. Diese Möglichkeiten sollte man stets wegen möglicher Inflation/Geldentwertung einbeziehen.

Kurz gesagt, kaufen Sie so viel Berufsunfähigkeitsrente für Ihren Nachwuchs ein, wie Sie bezahlen können/wollen. Nutzen Sie alles, was die Annahmerichtlinien des jeweiligen Anbieters hergeben.

Schließen Sie grundsätzlich nur Verträge ab, welche mindestens zur der derzeit geltenden Regel-Rentenaltersgrenzen (2018 das Alter von 67 Jahren), ein entsprechendes Endalter für die Absicherung vereinbaren. Bei einem bestimmten Anbieter sind unter bestimmten Bedingungen auch „lebenslange“ Leistungen vereinbar. Bei einem anderen Anbieter, wird wiederum ein Recht zur Verlängerung des Vertrages unter bestimmten Prämissen eingeräumt, sofern zu Anfang die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung als Endalter im Antrag vereinbart wurde.

Ist Schüler ein Beruf? Ist Student ein Beruf?

Wenn ein Versicherer in seinem Bedingungswerk klare Regelungen hierzu vorgibt, dann sind beide Betätigungen im Bezug auf den Leistungsentscheid ein Beruf. Dann wird auch der Schüler und Student bezüglich der Fortsetzungsmöglichkeit seiner Ausbildung und angestrebten Zielen entsprechend behandelt.

Jede längere Unterbrechung der Ausbildung, insbesondere aus gesundheitlichen Gründen, ist für den Lebenslauf eine Art Havarie. Es ist eine wirtschaftlich messbare Schädigung der künftigen Versorgung und der ökonomischen Lebensmöglichkeiten.

Sprechen Sie mich hierzu an!

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