Hier ist eine verständliche Zusammenfassung sämtlicher Nachteile der geförderten Basisrente (Rürup-Rente):
- Keine Kapitalauszahlung möglich:
- Das angesparte Geld kann nicht als Einmalzahlung ausgezahlt werden, sondern ausschließlich in Form einer lebenslangen monatlichen Rente. Ein „Kapitalwahlrecht“ gibt es nicht.
- Nicht vererbbar, nicht veräußerbar, nicht beleihbar:
- Das angesparte Kapital kann nicht vererbt, verkauft, verschenkt, übertragen oder beliehen werden. Im Todesfall vor Rentenbeginn verfällt das Kapital, sofern keine Zusatzabsicherung (z.B. für Hinterbliebene) gewählt wurde.
- Keine Flexibilität beim Zugriff:
- Das angesparte Geld bleibt bis zum Beginn der Verrentung (frühestens mit 62 Jahren) komplett gebunden, ein vorzeitiger Zugriff ist ausgeschlossen.
- Nachgelagerte Besteuerung:
- Die Rentenzahlungen müssen später voll versteuert werden („nachgelagerte Besteuerung“). Der steuerpflichtige Anteil steigt für Neurentner jedes Jahr und erreicht 100% ab 2058.
- Keine staatlichen Zulagen:
- Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es keine direkten staatlichen Förderzulagen – lediglich Steuervorteile.
- Eingeschränkte Übertragbarkeit:
- Ein Rürup-Vertrag ist nicht in einen anderen Vertrag bei einem anderen Anbieter übertragbar.
- Schlechte Eignung für kurzfristige Lebensplanung:
- Die Basisrente eignet sich weniger für Menschen, die flexibel bleiben möchten oder nicht sicher sind, ob sie die Einzahlungen wirklich bis zur Verrentung durchhalten.
- Eingeschränkte Abfindung bei Kleinstbeträgen:
- Einmalzahlungen („Kleinbetragsrenten“) sind nur dann möglich, wenn die monatliche Rente unter einem sehr niedrigen Grenzwert liegt.
- Komplizierte steuerliche Aspekte bei Auswanderung:
- Wer im Alter ins Ausland zieht, muss aufpassen: Gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem neuen Wohnsitzland, könnten Teile der Förderung entfallen.
Diese Punkte decken die wichtigsten, oft von Kunden unterschätzten Nachteile der Rürup-Rente ab.
Hinweis zur steuerlichen Beratung:
Ich als Versicherungsmakler, bin nicht zur Steuerberatung berechtigt und darf keine individuelle steuerrechtliche Beratung vornehmen. Für persönliche und ausführliche steuerliche Fragen wende dich bitte immer an deinen Steuerberater.

