Übersicht zu Nachteilen der Basisrente (Rüruprente)

Belehrung-Basisrente-2026

Hier ist eine verständliche Zusammenfassung sämtlicher Nachteile der geförderten Basisrente (Rürup-Rente):

  1. Keine Kapitalauszahlung möglich:
    • Das angesparte Geld kann nicht als Einmalzahlung ausgezahlt werden, sondern ausschließlich in Form einer lebenslangen monatlichen Rente. Ein „Kapitalwahlrecht“ gibt es nicht.
  2. Nicht vererbbar, nicht veräußerbar, nicht beleihbar:
    • Das angesparte Kapital kann nicht vererbt, verkauft, verschenkt, übertragen oder beliehen werden. Im Todesfall vor Rentenbeginn verfällt das Kapital, sofern keine Zusatzabsicherung (z.B. für Hinterbliebene) gewählt wurde.
  3. Keine Flexibilität beim Zugriff:
    • Das angesparte Geld bleibt bis zum Beginn der Verrentung (frühestens mit 62 Jahren) komplett gebunden, ein vorzeitiger Zugriff ist ausgeschlossen.
  4. Nachgelagerte Besteuerung:
    • Die Rentenzahlungen müssen später voll versteuert werden („nachgelagerte Besteuerung“). Der steuerpflichtige Anteil steigt für Neurentner jedes Jahr und erreicht 100% ab 2058.
  5. Keine staatlichen Zulagen:
    • Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es keine direkten staatlichen Förderzulagen – lediglich Steuervorteile.
  6. Eingeschränkte Übertragbarkeit:
    • Ein Rürup-Vertrag ist nicht in einen anderen Vertrag bei einem anderen Anbieter übertragbar.
  7. Schlechte Eignung für kurzfristige Lebensplanung:
    • Die Basisrente eignet sich weniger für Menschen, die flexibel bleiben möchten oder nicht sicher sind, ob sie die Einzahlungen wirklich bis zur Verrentung durchhalten.
  8. Eingeschränkte Abfindung bei Kleinstbeträgen:
    • Einmalzahlungen („Kleinbetragsrenten“) sind nur dann möglich, wenn die monatliche Rente unter einem sehr niedrigen Grenzwert liegt.
  9. Komplizierte steuerliche Aspekte bei Auswanderung:
    • Wer im Alter ins Ausland zieht, muss aufpassen: Gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem neuen Wohnsitzland, könnten Teile der Förderung entfallen.

Diese Punkte decken die wichtigsten, oft von Kunden unterschätzten Nachteile der Rürup-Rente ab.

Hinweis zur steuerlichen Beratung:

Ich als Versicherungsmakler, bin nicht zur Steuerberatung berechtigt und darf keine individuelle steuerrechtliche Beratung vornehmen. Für persönliche und ausführliche steuerliche Fragen wende dich bitte immer an deinen Steuerberater.

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